NACHSORGE


Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach ambulanter Geburt haben Sie acht Wochen lang Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Nach einer Frühgeburt sind Hausbesuche ebenfalls möglich, auch wenn Ihr Kind noch in der Klinik bleiben muss. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt darf Ihre Hebamme Sie sogar täglich besuchen.

Bei ihren Besuchen kontrolliert die Hebamme die Rückbildungsvorgänge, versorgt den Bauchnabel Ihres Kindes, gibt Anleitung beim Stillen bzw. Hilfe bei Stillschwierigkeiten und macht mit Ihnen erste Rückbildungsübungen. Bei Bedarf wird auch die Blutentnahme zur Untersuchung auf Stoffwechselerkrankungen (Screening) von der Hebamme durchgeführt. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Themen, die für Sie in dieser aufregenden Zeit im Vordergrund stehen.









Die Wochenbettbesuche werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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