Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach ambulanter Geburt
haben Sie acht Wochen lang Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme.
Nach einer Frühgeburt sind Hausbesuche ebenfalls möglich, auch wenn Ihr Kind noch in der Klinik bleiben muss. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt darf Ihre Hebamme Sie sogar täglich
besuchen. |